Seit 1. 1. 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Regeln und Hebesätze der jeweiligen Gemeinden erhoben. Was bedeutet das für Eigentümer und Mieter? Antworten von Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler NRW.
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Verfügbar bis 13.01.2027 23:59