Nach geltendem EU-Recht kann der Urlaubsanspruch nicht verfallen, wenn der Arbeitgeber zuvor nicht ausreichend darauf hingewiesen hat. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden.
53 Aufrufe
0 Bewertungen
1 min
Verfügbar bis 27.12.2022 18:17