Seit 2015 war die Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt. Dagegen haben Betroffene, Ärzte und Sterbehilfe-Vereine nun erfolgreich geklagt. Wie bewertet die Ärztekammer das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
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Verfügbar bis 04.03.2020 11:50